Stimulanzien (z. B. Ritalin®, Elvanse®) fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Wenn Sie sie bei Auslandsreisen mitführen, benötigen Sie eine Bescheinigung.
Für eine Reise innerhalb des Schengen-Raumes benötigt man ein anderes Formular, als wenn die Reise aus dem Schengen-Raum heraus führt.
Die zuständige Bundesbehörde bietet die Formulare hier zum Download an. Bitte laden Sie das entsprechende Formular hier herunter, drucken Sie es doppelseitig aus und füllen Sie es aus. Wir überprüfen den Inhalt und bestätigen ihn. Danach benötigen Sie noch die Bestätigung der Meldebehörde.