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Aus­lands­rei­sen mit Stimulanzien

Sti­mu­lan­zi­en (z. B. Rital­in®, Elvan­se®) fal­len unter das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Wenn Sie sie bei Aus­lands­rei­sen mit­füh­ren, benö­ti­gen Sie eine Bescheinigung.

Für eine Rei­se inner­halb des Schen­gen-Rau­mes benö­tigt man ein ande­res For­mu­lar, als wenn die Rei­se aus dem Schen­gen-Raum her­aus führt.

Die zustän­di­ge Bun­des­be­hör­de bie­tet die For­mu­la­re hier zum Down­load an. Bit­te laden Sie das ent­spre­chen­de For­mu­lar hier her­un­ter, dru­cken Sie es dop­pel­sei­tig aus und fül­len Sie es aus. Wir über­prü­fen den Inhalt und bestä­ti­gen ihn. Danach benö­ti­gen Sie noch die Bestä­ti­gung der Meldebehörde.